Schnelles Internet
Keine Zwei-Klassen-Gesellschaft
Hintergrund:
- Bodenheim hat aktuell einen Flickenteppich an zur Verfügung stehenden Internetgeschwindigkeiten von minimal 6 bis maximal 100 MBit/s
- Nur die EWR AG bietet flächendeckendes und schnelles Internet ab 25–100 MBit/s. Der Kunde ist hier aber an die Produkte der EWR AG gebunden, kann keinen anderen Anbieter wählen.
- Ein Lichtblick ist der geplante Netzausbau der Tele- kom, der voraussichtlich Ende 2019, Anfang 2020 abgeschlossen sein sollte. Begünstigt sind hier aber nur Haushalte, die im direkten Umfeld der Vermitt- lungsstelle Hilgestraße (plus Baugebiet „Im Walter“) der Telekom liegen. Dort kann dann auch das Angebot verschiedener Anbieter gewählt werden.
Die FWG fordert:
- Keine Zwei-Klassen-Gesellschaft
- Eine marktoffene Providerwahl
- Hierzu ist es aber notwenig, dass die EWR AG sein Netz für andere Anbieter öffnet.
Der Gemeinderat beschließt eine Resolution gegenüber der EWR AG mit der Auforderung das EWR Netz für andere Anbieter zu öffnen.
Straße saniert – Bürger ruiniert
Wiederkehrende Beiträge in Bodenheim
Hintergrund:
Das Heranziehen von Straßenausbaubeiträgen entspricht nicht mehr der Lebenswirklichkeit und belastet die Bürgerinnen und Bürger unverhältnis- mäßig hoch, teilweise sogar existenzbedrohend. Die Kosten für den Straßenausbau über Zusatzbeiträge auf die Anlieger abzuwälzen ist ungerecht, denn die Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt und nicht nur von den Anliegern. Straßen sind Bestandteil der öffentlichen Da- seinsvorsorge, deswegen ist aus unserer Sicht die Erneuerung und Verbesserung der Infrastruktur Staatsaufgabe. Die Finanzierung der Gemeindestraßen sollte des- halb genauso erfolgen wie bei Bundes- und Landesstraßen, die nämlich komplett aus Steuermitteln finanziert werden. Auch die von der Verwaltung geplante Einführung der „Wiederkehrenden Beiträge“ ist Augenwischerei, da:
- Die Beiträge zwar geringer, aber in Summe nicht weniger werden als bei Einmalbeiträgen
- Auch hier müssen nur die Anlieger Beiträge zahlen und nicht die Allgemeinheit, die die Straßen nutzt.
- Der Anlieger keine Möglichkeiten der Mitsprache hat, welche Straßen saniert werden.
- Anlieger von Bundes- und Landesstraßen nun auch zur Beitragspflicht herangezogen werden.
- Eine gerechte finanzielle Belastung durch unterschiedliche Abrechnungsgebiete nicht gegeben sein kann.
- Die Kosten für die Bildung von Abrechnungseinheiten – in der Regel durch Externe – enorm hoch sind, und diese wiederum auf die Bürger umgelegt werden.
- Die Verwaltungskosten durch die Erstellung und Bearbeitung der Bescheide steigen wird, die auch der Bürger tragen muss.
Die FWG fordert:
- Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine Finanzierung aus Steuermitteln durch das Land. Hierzu kann im Gemeinderat eine Resolution beschlossen werden.
- Der Gemeinderat beschließt eine Resolution zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Rheinland-Pfalz.