Flyer 03 FWG Bodenheim

Schnelles Internet

Keine Zwei-Klassen-Gesellschaft

Hintergrund:

  • Bodenheim hat aktu­ell einen Fli­cken­tep­pich an zur Verfügung ste­hen­den Inter­net­ge­schwin­dig­kei­ten von mini­mal 6 bis maxi­mal 100 MBit/​s
  • Nur die EWR AG bie­tet flächendeckendes und schnel­les Inter­net ab 25–100 MBit/​s. Der Kun­de ist hier aber an die Pro­duk­te der EWR AG gebun­den, kann kei­nen ande­ren Anbie­ter wählen.
  • Ein Licht­blick ist der geplan­te Netz­aus­bau der Tele- kom, der vor­aus­sicht­lich Ende 2019, Anfang 2020 abge­schlos­sen sein soll­te. Begünstigt sind hier aber nur Haus­hal­te, die im direk­ten Umfeld der Ver­mitt- lungs­stel­le Hil­ge­stra­ße (plus Bau­ge­biet „Im Wal­ter“) der Tele­kom lie­gen. Dort kann dann auch das Ange­bot ver­schie­de­ner Anbie­ter gewählt werden.

Die FWG fordert:

  • Kei­ne Zwei-Klassen-Gesellschaft
  • Eine markt­of­fe­ne Providerwahl
  • Hier­zu ist es aber not­we­nig, dass die EWR AG sein Netz für ande­re Anbie­ter öffnet.
    Der Gemein­de­rat beschließt eine Reso­lu­ti­on gegenüber der EWR AG mit der Auf­or­de­rung das EWR Netz für ande­re Anbie­ter zu öffnen.

Straße saniert – Bürger ruiniert

Wiederkehrende Beiträge in Bodenheim

Hintergrund:

Das Her­an­zie­hen von Straßenausbaubeiträgen ent­spricht nicht mehr der Lebens­wirk­lich­keit und belas­tet die Bürgerinnen und Bürger unverhältnis- mäßig hoch, teil­wei­se sogar exis­tenz­be­dro­hend. Die Kos­ten für den Stra­ßen­aus­bau über Zusatzbeiträge auf die Anlie­ger abzuwälzen ist unge­recht, denn die Stra­ßen wer­den von der All­ge­mein­heit genutzt und nicht nur von den Anlie­gern. Stra­ßen sind Bestand­teil der öffentlichen Da- seins­vor­sor­ge, des­we­gen ist aus unse­rer Sicht die Erneue­rung und Ver­bes­se­rung der Infra­struk­tur Staats­auf­ga­be. Die Finan­zie­rung der Gemein­de­stra­ßen soll­te des- halb genau­so erfol­gen wie bei Bun­des- und Lan­des­stra­ßen, die nämlich kom­plett aus Steu­er­mit­teln finan­ziert wer­den. Auch die von der Ver­wal­tung geplan­te Einführung der „Wie­der­keh­ren­den Beiträge“ ist Augen­wi­sche­rei, da:

  • Die Beiträge zwar gerin­ger, aber in Sum­me nicht weni­ger wer­den als bei Einmalbeiträgen
  • Auch hier müs­sen nur die Anlie­ger Beiträge zah­len und nicht die All­ge­mein­heit, die die Stra­ßen nutzt.
  • Der Anlie­ger kei­ne Möglichkeiten der Mit­spra­che hat, wel­che Stra­ßen saniert werden.
  • Anlie­ger von Bun­des- und Lan­des­stra­ßen nun auch zur Bei­trags­pflicht her­an­ge­zo­gen werden.
  • Eine gerech­te finan­zi­el­le Belas­tung durch unter­schied­li­che Abrech­nungs­ge­bie­te nicht gege­ben sein kann.
  • Die Kos­ten für die Bil­dung von Abrech­nungs­ein­hei­ten – in der Regel durch Exter­ne – enorm hoch sind, und die­se wie­der­um auf die Bür­ger umge­legt werden.
  • Die Ver­wal­tungs­kos­ten durch die Erstel­lung und Bear­bei­tung der Beschei­de stei­gen wird, die auch der Bür­ger tra­gen muss.

Die FWG fordert:

  • Abschaf­fung der Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge und eine Finan­zie­rung aus Steu­er­mit­teln durch das Land. Hier­zu kann im Gemein­de­rat eine Reso­lu­ti­on beschlos­sen werden.
  • Der Gemein­de­rat beschließt eine Reso­lu­ti­on zur Abschaf­fung von Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­gen nach dem Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz (KAG) des Lan­des Rheinland-Pfalz.

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