Wie angekündigt die Rede der FWG Fraktion im Gemeinderat am 10.2.2020 zur Einführung der wiederkehrende Strassenausbaubeiträge in der Ortsgemeinde Bodenheim. So beschlossen am 10.2.2020 durch die SPD Mehrheitsfraktion.
- Februar 2020
FWG-STELLUNGNAHME zur geplanten Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge
Sehr geehrter Damen und Herren,
das Thema Straßenausbaubeiträge beschäftigt den GR schon seit etlichen Jahren. Die Verwaltung um Bürgermeister Becker-Theilig hat mehrfach angekündigt, das Beitragssystem ändern zu wollen und die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge in Bodenheim einzuführen. Obwohl die SPD-Fraktion seit über 5 Jahren die absolute Mehrheit hat, wurde die Entscheidung darüber bisher noch nicht getroffen. Hatte die SPD Angst vor den möglichen Folgen, obwohl doch laut eigener Aussage die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge für so viel mehr an Gerechtigkeit sorgen?
Im Mai 2019 wurde die von der FWG beantragte „Resolution zur Abschaffung der Straßenausbeiträge“ mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet. Trotzdem kam der Vorwurf der SPD-Fraktion, dass die FWG mit dieser Resolution die anstehende Entscheidung zur Änderung des Abrechnungssystems unnötig verzögere. Ebenso wurde dem Antrag der CDU auf Durchführung eines Ratsbürgerentscheides eine mündliche Absage erteilt. Mehrfach wurde von Seiten der SPD-Fraktion geäußert, dass die Mitglieder des Gemeinderates gewählte Vertreter der Bodenheimer Bürgerinnen und Bürger sind und man sich in der Lage sieht, diese Entscheidung selbst zu treffen. Doch trotz absoluter Mehrheit seit 2014 hat sich die SPD-Fraktion vor der Entscheidung gedrückt. Statt eine Entscheidung zu treffen ist man eingeknickt und hat sich letztlich dem Antrag der CDU auf Durchführung eines Ratsbürgerentscheides angeschlossen, dem man bislang eine Absage erteilt hatte.
Durch die von der rheinland-pfälzischen Landesregierung angekündigten Änderung des Abrechnungssystems zu einer verpflichtenden Einführung der wiederkehrenden Beiträge, wird der Verwaltung und der SPD-Fraktion die Entscheidung abgenommen. Jahrelang wurde das Thema verschleppt und jetzt allerdings geht es nicht schnell genug, denn man will nicht auf die Gesetzesänderung warten und die Einführung bereits zum 01.01.2020 rückwirkend einführen.
Woher jetzt diese Eile, wo man doch jahrelang das Thema selbst verschleppt hat? Auf die Bürgerinnen und Bürger wird dann einiges an finanzieller Belastung zukommen, denn die Planungen sehen einen verkehrsberuhigten Ausbau in großen Teilen des historischen Ortskerns vor. Argumentiert wird an erster Stelle mit der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Aus unserer Sicht wird es eine versteckte Luxussanierung werden, die auf Kosten der Allgemeinheit geht. Die Verlierer werden die Anwohner der Landesstraßen sein (Langgasse, Pfarrstr., Rheinstr., Wormser Str. und Laubenheimer Str.), denn sie dürfen zukünftig diesen Ausbau mitfinanzieren und anschließend mit einer Zunahme des Verkehrs vor ihrer Haustür rechnen.
An anderer Stelle sind die sicherheitsrelevanten Mängel gravierender, so fehlen z.B. die Bürgersteige teilweise (siehe Wormser Str.) oder sind nicht nutzbar (siehe Pfarrstr.), dort sind jedoch keine Sanierungen geplant.
Im Februar 2017 hat die FWG einen Antrag auf Errichtung des fehlenden Teilstückes des Bürgersteiges in der Wormser Straße gestellt, der mit Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt wurde. Die Begründung war damals, dass man zuerst das Abrechnungssystem ändern wolle. Es sind mittlerweile 3 weitere Jahre vergangen, ohne dass eine Entscheidung getroffen wurde. Die Schuld dafür hat man gerne bei der Opposition gesucht, hier sollte sich aber die Verwaltung und die SPD-Fraktion an der eigenen Nase packen und dort die Versäumnisse suchen.
Die Meinung der FWG ist weiterhin, dass man die Straßenausbaubeiträge abschaffen soll, denn die Steuergelder dafür sind vorhanden, sie werden nur an anderer Stelle sinnlos ausgegeben. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Grundsteuerreform dürfen wir unsere Bürger nicht noch mehr belasten. Hierzu hat das Land jedoch bis heute noch keine Entscheidung über das Wie getroffen. Eine wirklich solidarische Lösung ist die Finanzierung des Straßenausbaus über die Grundsteuer, da diese auch auf Mieter umgelegt werden kann, und so eben Alle zur Kasse gebeten werden. Das ist wahre Solidarität.
Ein nicht zu unterschätzender Punkt sind die entstehenden Kosten für die zusätzliche Verwaltungsarbeit der wiederkehrenden Beiträge, die eben auch von den betroffenen Bürgern gestemmt werden müssen. Der reine Verwaltungsaufwand beträgt 30- 40% am Beispiel der Stadt Mainz. Quelle Bund der Steuerzahler Rheinland Pfalz, erschienen in der AZ Mainz 11.07.2018.
Die FWG beantragt die Vertagung des Grundsatzbeschusses zur Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge, bis zur finalen Entscheidung des Landes Rheinland- Pfalz.
Infrastruktur erhalten und Ausbauen, bevor man Prestigeobjekte realisiert. Dafür steht die FWG.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Liebig
Fraktionsvorsitzender der FWG Bodenheim e.V.